Am Dienstagmorgen, um 09.04 Uhr kommt es während einer Gerichtsverhandlung zu einem medizinischen Notfall. Ein Zeuge ist plötzlich bewusstlos zusammengesackt. Er reagiert und atmet nicht mehr. Jetzt ist schnelle und effektive Hilfe erforderlich. Über die Notrufnummer 112 werden Rettungswagen (RTW) und Notarzt (NEF) von der Richterin im Sitzungssaal angefordert. Nach Meldung des Notfallortes und der Lage sind weitere telefonische Anweisungen vom Leitstellendisponenten zum Vorgehen am Patienten entbehrlich, da schon ein erfahrener Ersthelfer im Gerichtssaal eintrifft. Während aus der ebenfalls verständigten Wachtmeisterei ein Wachtmeister sofort mit dem im Gericht vorhandenen AED (automatisierter externer Defibrillator) zum Sitzungssaal eilt, organisiert ein anderer die Einweisungen der beiden erwarteten Rettungsteams, nämlich RTW und NEF.
Im Sitzungssaal bleiben nur noch Personen, die für die Hilfeleistung benötigt werden. Da der Zeuge keine Atmung und keinen Puls mehr hat, müssen bei ihm schnellstmöglich Herzdruckmassage und Beatmung durchgeführt werden; dies im Verhältnis von möglichst 30 Kompressionen auf die Mitte des Brustbeins mit einer Drucktiefe von etwa 5 cm und einer Frequenz von 100 bis 120/min zu 2 Beatmungen. Auf dem entblößten Brustkorb werden zudem die zwei Klebeelektroden des AED gemäß der Bebilderung und zudem akustischen Ansage des Geräts aufgeklebt. Der AED fordert über seine Sprachansage nach Analyse eines Kammerflimmerns die Abgabe eines Elektroschocks. Nach Sicherstellung, dass dabei kein Helfer den Patienten berührt, wird die dafür vorgesehene, aufleuchtende „Schocktaste“ gedrückt. Die Reanimation des weiterhin regungslosen Patienten wird nach der Defibrillation sofort fortgesetzt. 5 Minuten nach dem Notruf treffen RTW und nach einer weiteren Minute NEF am Gericht ein. Bis zur Übernahme des Patienten durch das im Gebäude eingewiesene Rettungsdienstpersonal wird die Reanimation fortgesetzt.
Es war nur eine Übung, aber: Der plötzliche Herztod gilt in Deutschland als die häufigste Todesursache. Jeder kann als Patient betroffen sein - jeder kann aber auch helfen und mit wenigen Handgriffen Leben retten. Deshalb ist es wichtig, solche Notfälle immer mal wieder „durchzuspielen“.
Nach dem unangekündigten Übungseinsatz wurden noch wichtige lebensrettende Erstmaßnahmen, unter anderem das Absetzen eines Notrufs, die Einweisung von Rettungskräften und Patientenlagerungen besprochen.
Dank gilt dem DRK-Kreisverband Westerwald e.V., der auch für diese Übung wieder eine Simulationspuppe zur Verfügung stellte.
Pressestelle des Amtsgerichts Montabaur
- R. Tries - DirAG -