Zuständigkeiten
Zuständig ist das Amtsgericht Montabaur zunächst für die Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Selters und Wirges mit insgesamt etwa 102.000 Einwohnern.
Darüber hinaus ist es auch zuständig für Schöffen- und Jugendschöffengerichtsverfahren sowie für Landwirtschaftsverfahren des Amtsgerichtsbezirks Westerburg.
Es ist Insolvenzgericht für die Bezirke der Amtsgerichte Diez, Montabaur und Westerburg.
Weiterhin führt es das Handels- und Vereinsregister für die Bezirke der Amtsgerichte Betzdorf, Diez, Montabaur, Westerburg, Altenkirchen (Westerwald), Linz am Rhein und Neuwied.
Das Amtsgericht Montabaur gehört zu den Bezirken des Landgerichts Koblenz und des Oberlandesgerichts Koblenz.