Geschichte
Mit Wirkung vom 1. September 1867 wurde das Amtsgericht Montabaur begründet.
Grundlage ist die Verfügung des preußischen Justizministers vom 07. August 1867 betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni 1867 in dem vormaligen Herzogtum Nassau pp. zu bildenden Gerichte.
Zunächst war das Amtsgericht in einem Gebäude des ehemaligen Franziskanerklosters am sogenannten Amtmannsgarten untergebracht. Im Jahre 1910 wurde das heutige Dienstgebäude errichtet und bezogen. Von 1945 bis 1952 nutzten die Franzosen das Amtsgerichtsgebäude als Gouvernementmilitaire. In dieser Zeit war das Amtsgericht in dem sogenannten Vincenz-Haus des Ordens der Barmherzigen Brüder an der Peterstorstraße untergebracht.
Mit Wirkung vom 01. Januar 1967 wurden dem Amtsgeicht Montabaur die Bezirke der aufgehobenen Amtsgerichte Höhr-Grenzhausen und Selters zugeschlagen, neben einem Teilbereich des ebenfalls aufgehobenen Amtsgerichts Wallmerod. Der hierduch hervorgerufenen Raumnot musste zunächst durch die Anmietung eines Nachbarhauses begegnet werden. Im Jahre 1984 konnte an der Stelle des früheren Gefängnisses ein Erweiterungsbau bezogen werden, der sich harmonisch an den bereits vorhandenen Gebäudekomplex anfügt.