| Amtsgericht Montabaur

Nach 35 Jahren: Wechsel im Schiedsamt der Verbandsgemeinde Wirges

Astrid Künzler tritt die Nachfolge von Walter Götze an und unterstützt das Schiedsamt in der Verbandsgemeinde Wirges.
vrnl: Walter Götze, Astrid Künzler, Bürgermeisterin Alexandra Marzi, Direktor Ralf Tries

Als ein Urgestein im Schiedsamt der Verbandsgemeinde Wirges wurde Herr Walter Götze heute auch in seinem Ehrenamt als Schiedsmann in den wohl verdienten Ruhestand verabschiedet. Seit Februar 1989 schlichtete Walter Götze außergerichtlich Streitigkeiten. Er blickt unter Anrechnung seiner früheren beruflichen Tätigkeit im öffentlichen Dienst auf über 50 Dienstjahre zurück. Für seinen langen und engagierten ehrenamtlichen Einsatz dankten ihm in einer Feierstunde beim Amtsgericht Montabaur dessen Direktor, Ralf Tries, und die Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Wirges, Alexandra Marzi. Tries würdigte die immer vorbildhaft besonnene und bürgernahe Schiedstätigkeit. Damit seien viele Streitigkeiten im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung beigelegt worden, so Tries. Auch Verbandsbürgermeisterin Marzi war es ein besonderes Anliegen, ihren Dank für dieses herausragende Engagement im Namen der Verbandsgemeinde persönlich zu übermitteln.

Die Nachfolge als stellvertretende Schiedsfrau tritt Frau Astrid Künzler an. Von dem Verbandsgemeinderat Wirges hierfür gewählt und von Direktor Tries im Rahmen der Feierstunde zu ihrem Ehrenamt ernannt, unterstützt Frau Künzler zukünftig den Schiedsmann Paul Müller. Im Gesundheitswesen, derzeit als Dozentin an einer Rettungsdienstschule tätig, bringt Frau Künzler das für Streitschlichtung wichtige Einfühlungs- und Kommunikationsvermögen mit, so Tries. Bürgermeisterin Marzi freut sich über das ehrenamtliche Engagement und wünscht Frau Künzler viel Erfolg.

Der Gang zum Schiedsamt bietet bei bestimmten Fallkonstellationen im Strafrecht (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch) und Zivilrecht (z.B. Nachbarschaftsrecht) die Möglichkeit für eine zeitnahe, unbürokratische und kostensparende Beilegung von Streitigkeiten. Es gibt auch Fälle, bei denen eine Klageerhebung bei Gericht erst dann zulässig ist, wenn dieser ein erfolgloser Sühneversuch vorangegangen ist. Welche Schiedsperson in einem Fall zuständig ist, ist abhängig vom Wohnort der Gegenpartei.

Wer die Hilfe einer Schiedsperson in Anspruch nehmen möchte, kann dessen Adresse im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde finden oder mit ihm über die Verwaltung der Verbandsgemeinde Kontakt aufnehmen.

Pressestelle des Amtsgerichts Montabaur 

- R. Tries - DirAG -

Teilen

Zurück