Der Ernstfall ist nicht erwünscht, die Vorbereitung darauf aber schon.
Kommt es in einem größeren Bürogebäude wie einem Gericht zu einem medizinischen Notfall gehören zur guten Erste Hilfe auch Notruf, unverzügliche hausinterne Alarmierung von Ersthelfern und die organisierte Einweisung des ggf. mit zwei Einsatzfahrzeugen (Notarzteinsatzfahrzeug und Rettungswagen) anrückenden Rettungsdienstes.
So kam es heute beim Amtsgericht Montabaur wieder zu einer unangekündigten Übung, diese mit der Ausgangslage einer kollabierten, bewusstlosen Person auf einer Geschäftsstelle. Auch die schnelle Verfügbarkeit eines im Gericht vorgehaltenen automatisierten externen Defibrillators (AED) beim Patienten wurde überprüft. Ist eine Herz-Lungen-Wiederbelebung erforderlich, kann mit einem AED durch Abgabe von Elektroschocks eine Stabilisierung des Herzrhythmus erreicht werden. Die Nutzung eines solchen Gerätes ist selbst Laien möglich. Die Ersthelfer des Gerichts sind zudem besonders auf den AED eingewiesen.
Dass auch auf sonstige dienstliche Belange in solchen besonderen Lagen Rücksicht zu nehmen ist, war bei der Übung ebenfalls zu berücksichtigen.
Pressestelle des Amtsgerichts Montabaur
- R. Tries - DirAG -
