| Amtsgericht Montabaur

Neuer Schiedsmann für die Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach - Tom Moog folgt auf Andrea Brüssow

Schiedsamtswechsel im Schiedsamtsbezirk II der VG Ransbach-Baumbach
vrnl: Geschäftsleiterin Ulrike Kasper-Perscheid, Erster Beigeordneter Wolfgang Zirfas, Andrea Brüssow, Tom Moog, Direktor Ralf Tries (Bild: Fasel, Pressestelle AG MT)

Tom Moog übernimmt auf Vorschlag des Verbandsgemeinderats von Andrea Brüssow den Schiedsamtsbezirk II der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach (Alsbach, Caan, Nauort, Sessenbach, Wirscheid). Im Rahmen einer Feierstunde beim Amtsgericht Montabaur wurde der Wechsel in dem Ehrenamt heute vollzogen.

Der Direktor des Amtsgerichts, Ralf Tries, sowie der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Ransbach-Baumbach, Wolfgang Zirfas, dankten Andrea Brüssow für ihr Engagement über fünf Jahre als Schiedsfrau. Als Schöffin beim Landgericht Koblenz bleibt sie der Justiz erhalten, was Tries als Beweis für das insoweit interessante, lebensnahe und wichtige Betätigungsfeld auch im Ehrenamt würdigt. 

Als neuer Schiedsmann wurde der 74-jährige Tom Moog ernannt. Er möchte mit seiner Lebenserfahrung ihm angetragene Konfliktsituationen befrieden und hofft, dass streitende Parteien möglichst frühzeitig und am besten ohne Intervention staatlicher Stellen zu einer gütlichen Einigung finden.

Passend zitierte Herr Zirfas den Liedtext aus "Ein neuer Tag" (Slavnoicka Polka von V. Fuka): 

"Ein neuer Tag, wird dann erst schön,
wenn alle Menschen sich gut verstehn.

Hilft dir ein Freund, mit Rat und Tat,
ist er fürs Leben dein Kamerad."

Der Gang zum Schiedsamt bietet bei bestimmten Fallkonstellationen im Strafrecht (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch) und Zivilrecht (z.B. Nachbarschaftsrecht) die Möglichkeit für eine zeitnahe, unbürokratische und kostensparende Beilegung von Streitigkeiten. Es gibt auch Fälle, bei denen eine Klageerhebung bei Gericht erst dann zulässig ist, wenn dieser ein erfolgloser Sühneversuch vorangegangen ist. Welche Schiedsperson in einem Fall zuständig ist, ist abhängig vom Wohnort der Gegenpartei.

Wer die Hilfe einer Schiedsperson in Anspruch nehmen möchte, kann dessen Adresse im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde finden oder mit ihm über die Verwaltung der Verbandsgemeinde Kontakt aufnehmen.

Pressestelle des Amtsgerichts Montabaur 

- R. Tries - DirAG -

Teilen

Zurück