Am Montagmorgen, um 09.07 Uhr geht auf der Wachtmeisterei des Amtsgerichts die Meldung über einen medizinischen Notfall im Sitzungssaal 106 ein. Ein Zeuge ist plötzlich zusammengebrochen. Er reagiert und atmet nicht mehr. Jetzt ist schnelle und effektive Hilfe notwendig. Über die Notrufnummer 112 werden Rettungswagen (RTW) und Notarzt (NEF) von einem Helfer aus dem Sitzungssaal angefordert. Da bereits ein geschulter Ersthelfer im Sitzungssaal ist und sich um den Patienten kümmert, sind nach Meldung des Notfallortes und des Notfallgeschehens weitere telefonische Anweisungen vom Leitstellendisponenten zum Vorgehen am Patienten entbehrlich. Während ein Wachtmeister sofort mit dem im Gericht vorhandenen AED (automatisierter externer Defibrillator) zum Sitzungssaal eilt, organisiert ein anderer die Einweisungen der beiden erwarteten Rettungsteams, nämlich RTW und NEF.
Da der bewusstlose Zeuge auch keine Atmung mehr hat, müssen bei ihm schnellstmöglich Herzdruckmassage und Beatmung durchgeführt werden; dies im Verhältnis von 30 Kompressionen mit dem Handballen auf die Mitte des Brustbeins (Drucktiefe 5 - 6 cm, Frequenz 100 - 120/min) zu 2 Beatmungen. Auf dem entblößten Brustkorb werden zudem die zwei Klebeelektroden des AED gemäß der Bebilderung und zudem akustischen Ansage des Geräts aufgeklebt. Der AED fordert über seine Sprachansage nach Analyse eines Kammerflimmerns die Abgabe eines Elektroschocks. Nach Sicherstellung, dass dabei kein Helfer den Patienten berührt, wird die dafür vorgesehene, aufleuchtende „Schocktaste“ gedrückt. Die Reanimation des weiterhin regungslosen Patienten wird nach der Defibrillation sofort fortgesetzt. 5 Minuten nach dem Notruf treffen - simuliert - RTW und nach einer weiteren Minute NEF am Gericht ein. Bis zur Übernahme des Patienten durch das im Gebäude eingewiesene Rettungsdienstpersonal wird die Reanimation fortgesetzt.
Es war nur eine Übung. Aber, der plötzliche Herztod gilt in Deutschland als die häufigste Todesursache. Jeder kann als Patient betroffen sein - jeder kann aber auch helfen und mit wenigen Handgriffen Leben retten. Deshalb war es wichtig, einen solchen Einsatz auch im Gericht „durchzuspielen“. Nach dem unangekündigten Übungseinsatz hatten alle Bediensteten des Gerichts Gelegenheit die Herz-Lungen-Wiederbelebung an Simulationspuppen zu trainieren.
Besonderer Dank gilt dem Ausbildungsleiter des DRK-Kreisverbands Westerwald, Jochen Wihl, der mit Simulationspuppen und Erklärungen die Übung unterstützte, und den Bediensteten des Gerichts, die sich engagiert an der Übung beteiligten.
Pressestelle des Amtsgerichts Montabaur
- R. Tries - DirAG -