Information für die Medien Nr. 5/2019 (Folgemeldung auf Nr. 1 und 2/2019 )

Insolvenzverfahren über Vermögen der Katharina Kasper ViaSalus GmbH eröffnet - Az. 14 IN 20/19 -

Das Insolvenzgericht beim Amtsgericht Montabaur hat am 01.04.2019 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Katharina Kasper ViaSalus GmbH mit Sitz in Dernbach eröffnet und die Eigenverwaltung angeordnet.

Das Gericht hat das vom vorläufigen Sachwalter erstattete Gutachten nebst Ergänzungen geprüft und festgestellt, dass die GmbH zahlungsunfähig ist. Dem Antrag auf Eigenverwaltung ist stattgegeben worden, da das Gericht davon ausgeht, dass dadurch keine Nachteile für die Gläubiger zu erwarten seien.

Der bisherige vorläufige Sachwalter, Rechtsanwalt Dr. Rainer Eckert, Spicherstraße 75, 50672 Köln, ist für das Insolvenzverfahren als (endgültiger) Sachwalter über das Vermögen der GmbH bestellt worden. Die Mitglieder des Gläubigerausschusses werden bis zur ersten Gläubigerversammlung ihre Aufgaben weiter wahrnehmen.

Das Insolvenzgericht hat den Termin für die Gläubigerversammlung zur Berichterstattung durch die Schuldnerin sowie für die Stellungnahme des Sachwalters (Berichtstermin) auf den 21.05.2019, 10.00 Uhr in 56428 Dernbach, Katharina-Kasper-Straße 12, im dortigen Kapitelsaal und den Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen auf den 24.06.2019, 10.00 Uhr, ebenfalls an der zuvor bezeichneten Örtlichkeit, bestimmt. Diese Termine sind nicht öffentlich. Presse und Öffentlichkeit haben daher keinen Zutritt.

An beiden Terminen können nur Insolvenzgläubiger teilnehmen. Die Gläubiger müssen sich ausweisen, Bevollmächtigungen (außer bei Rechtsanwälten) müssen öffentlich beglaubigt sein. Amtliche Registerauszüge dürfen nicht älter als 4 Wochen sein. 

Gläubiger der Katharina Kasper ViaSalus GmbH können Insolvenzforderungen und nachrangige Forderungen schriftlich bis zum 03.05.2019 bei dem Sachwalter (nicht bei Gericht) anmelden. Wegen der Einzelheiten wird auf den im Internet unter <link http: www.insolvenzbekanntmachungen.de>www.insolvenzbekanntmachungen.de zu obigen Aktenzeichen veröffentlichten Beschluss des Amtsgerichts Montabaur Bezug genommen. Gläubiger können nach Rücksprache mit dem Büro des Sachwalters (<link http: www.eckert.law>www.eckert.law) über das Gläubigerinformationssystem weitere Informationen erhalten. 

 

 

Pressestelle des Amtsgerichts Montabaur

- R. Tries - DirAG -

Teilen

Zurück