| Amtsgericht Montabaur

Hans-Joachim Bartsch als Schiedsmann der Verbandsgemeinde Montabaur verabschiedet – Peter Faulhaber als Nachfolger vereidigt

vrnl: Geschäftsleiterin U. Kasper-Perscheid, Erster Beigeordneter A. Stein, K.-J. Bartsch, P. Faulhaber, Direktor R. Tries (Bild: M. Werner, Pressestelle AG MT)

Hans-Joachim Bartsch scheidet nach 17 Jahren aus seiner ehrenamtlichen Schiedsamtstätigkeit in der Verbandsgemeinde Montabaur aus. Zuständig war er für den Schiedsamtsbezirk IV mit den Ortsgemeinden Girod, Großholbach, Görgeshausen, Heilberscheid, Niedererbach, Nomborn, Nentershausen, Heiligenroth und Ruppach-Godhausen. Für seinen langen und engagierten ehrenamtlichen Einsatz dankten ihm in einer Feierstunde beim Amtsgericht Montabaur dessen Direktor, Ralf Tries, die Geschäftsleiterin, Ulrike Kasper-Perscheid, und für die Verbandsgemeinde Montabaur deren Erster Beigeordneter, Andree Stein. Tries würdigte das besonnene und bürgernahe Auftreten von Herrn Bartsch in dessen großem Einsatzgebiet. Eine Vielzahl von Streitigkeiten konnten so im Vorfeld einer gerichtlichen Auseinandersetzung befriedet werden. Für die Verbandsgemeinde Montabaur hob Stein die Bedeutung der langjährigen Schiedstätigkeit von Bartsch als wichtigen Bestandteil für ein gutes Miteinander hervor.

Peter Faulhaber ist vom Rat der Verbandsgemeinde Montabaur als Nachfolger von Bartsch berufen und von Direktor Tries im Rahmen der Feierstunde als neuer Schiedsmann in der Verbandsgemeinde Montabaur ernannt worden. Der 61-Jährige Betriebswirt und Datenanalyst möchte mit seinem Ehrenamt sozialen Zusammenhalt auch in Konfliktlagen fördern.

Der Gang zum Schiedsamt bietet bei bestimmten Fallkonstellationen im Strafrecht (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch) und Zivilrecht (z.B. Nachbarschaftsrecht) die Möglichkeit für eine zeitnahe, unbürokratische und kostensparende Beilegung von Streitigkeiten. Es gibt auch Fälle, bei denen eine Klageerhebung bei Gericht erst dann zulässig ist, wenn dieser ein erfolgloser Sühneversuch vorangegangen ist. Welche Schiedsperson in einem Fall zuständig ist, ist abhängig vom Wohnort der Gegenpartei.

Wer die Hilfe einer Schiedsperson in Anspruch nehmen möchte, kann dessen Adresse im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde finden oder mit ihm über die Verwaltung der Verbandsgemeinde Kontakt aufnehmen.

Pressestelle des Amtsgerichts Montabaur 

- R. Tries - DirAG -

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