| Amtsgericht Montabaur

Erfahrungsaustausch der Schiedspersonen des Amtsgerichts Montabaur

vlnr: U. Kasper-Perscheid, T. Moog, W. Otterbach, A. Speier, P. Faulhaber, W. Schuld, Dr. E. Ernst, P. Müller, A. Künzler, R. Labonte, M. Weiler, R. Tries (Foto: V. Meudt, Pressestelle AG MT)

Am gestrigen Mittwochnachmittag trafen sich zehn der insgesamt dreizehn Schiedspersonen aus den Schiedsamtsbezirken der Verbandsgemeinden Höhr-Grenzhausen, Montabaur, Ransbach-Baumbach, Selters, und Wirges im Amtsgericht Montabaur. Auf Einladung des Direktors, Ralf Tries, und der Geschäftsleiterin des Amtsgerichts Montabaur, Justizamtsrätin Kasper-Perscheid, wurden so wieder ein interessanter Erfahrungsaustausch gefördert und die Netzwerkbildung aktualisiert. 

Die Schiedsleute sind auf Vorschlag des jeweiligen Gemeinderats vom Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 5 Jahren ernannt worden. Ihr Amt üben die nach ihrer Persönlichkeit zur Streitschlichtung besonders befähigten Schiedsfrauen und Schiedsmänner ehrenamtlich aus. Sie schaffen durch ihre Anteilnahme an den zu verhandelnden Sachen, durch die Bereitschaft, den Beteiligten zuzuhören und auf deren Vorbringen einzugehen, und durch die Herstellung einer ruhigen und entspannten Atmosphäre die Voraussetzungen dafür, dass die Parteien sich einigen und den sozialen Frieden wiederherstellen.

Der Gang zum Schiedsamt bietet somit bei bestimmten Fallkonstellationen im Strafrecht (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch) und Zivilrecht (z.B. Nachbarschaftsrecht) die Möglichkeit für eine zeitnahe, unbürokratische und kostensparende Beilegung von Streitigkeiten. Es gibt auch Fälle, bei denen eine Klageerhebung bei Gericht erst dann zulässig ist, wenn dieser ein erfolgloser Sühneversuch vorangegangen ist. Die Zuständigkeit einer Schiedsperson ist abhängig vom Wohnort der Gegenpartei.

Mit dem Treffen verbunden ist Anerkennung und Dank für die Einsatzbereitschaft der Schiedspersonen. 

Pressestelle des Amtsgerichts Montabaur 

- R. Tries - DirAG -

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