Andrea Wildgrube übergab heute nach engagierter fünfjähriger Amtsperiode als ehrenamtliche Schiedsfrau in der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen das Staffelholz der Streitschlichtung an Andrea Speier. In einer Feierstunde beim Amtsgericht Montabaur dankten dessen Direktor, Ralf Tries, und der Erste Beigeordnete der Verbandsgemeinde Höhr-Grenzhausen, Reinhard Heuser, Frau Wildgrube für ihr Einfühlungsvermögen und Konfliktmanagement.
Mit Andrea Speier hat der Verbandsgemeinderat eine heimat- und bürgerfreundliche Nachfolgerin vorgesehen, die Direktor Tries mit Freude und Zuversicht zur Schiedsfrau ernannte. Heuser hob hervor, dass die außergerichtliche Streitschlichtung sich in kleineren Streitfällen bewährt und Betroffene häufig vor vielerlei Belastungen bewahrt hat.
Der Gang zum Schiedsamt bietet bei bestimmten Fallkonstellationen im Strafrecht (z.B. Beleidigung, Hausfriedensbruch) und Zivilrecht (z.B. Nachbarschaftsrecht) die Möglichkeit für eine zeitnahe, unbürokratische und kostensparende Beilegung von Streitigkeiten. Es gibt auch Fälle, bei denen eine Klageerhebung bei Gericht erst dann zulässig ist, wenn dieser ein erfolgloser Sühneversuch vorangegangen ist. Welche Schiedsperson in einem Fall zuständig ist, ist abhängig vom Wohnort der Gegenpartei.
Wer die Hilfe einer Schiedsperson in Anspruch nehmen möchte, kann dessen Adresse im Mitteilungsblatt der Verbandsgemeinde finden oder mit ihm über die Verwaltung der Verbandsgemeinde Kontakt aufnehmen.
Pressestelle des Amtsgerichts Montabaur
- R. Tries - DirAG -