| Amtsgericht Montabaur

Aktionstag beim Amtsgericht Montabaur – Im Namen des Volkes!

Auf großes Interesse stieß der Aktionstag am 25. April beim Amtsgericht Montabaur. Viele Informationsveranstaltungen und Showgerichtsverhandlungen boten vormittags Schülerinnen und Schülern, nachmittags Bürgerinnen und Bürgern Einblick in den Alltag beim Amtsgericht.
Preisvergabe an Schüler/innen im Rahmen des Aktionstages im Foyer (Bild: M. Werner, Pressestelle AG MT)
Zivilverhandlung für Schüler/innen im Rahmen des Aktionstages (Bild: M. Werner, Pressestelle AG MT)
Showgerichtsverhandlung für Bürger/innen im Rahmen des Aktionstages (Bild: M. Werner, Pressestelle AG MT)
Showgerichtsverhandlung im voll besetzten Gerichtssaal im Rahmen des Aktionstages (Bild: M. Werner, Pressestelle AG MT)

Es ist uns wichtig, Vielfältigkeit, Umfang und Herausforderungen unserer Arbeit beim Amtsgericht Montabaur vorzustellen. Mit 90 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern –  darunter Richter, Rechtspfleger, Gerichtsvollzieher, Justizfachwirte, Justizbeschäftigte und Justizwachtmeister – spiegeln sich die vielfältigen Aufgaben auch in den hier vertretenen Berufen wieder“, so Direktor Ralf Tries.

Beim Amtsgericht Montabaur werden Ordnungswidrigkeiten- und Strafsachen (diese beim Strafrichter oder beim Schöffengericht), Zivil-, Familien-, Nachlass-, Register-, Vereins-, Insolvenz-, Zwangsvollstreckungs-, Grundbuch- und Betreuungssachen sowie Verwaltungsangelegenheiten bearbeitet.

„Hautnah“ konnte im Rahmen der Showgerichtsverhandlungen erlebt werden, wie wichtig zunächst die Feststellung einer Tatsachengrundlage ist, die dann Gegenstand der rechtlichen Würdigung und gerichtlichen Entscheidung wird. Dabei unterliegen Straf- und Zivilprozess ganz unterschiedlichen Anforderungen. Während ein Zivilprozess auf Betreiben der Bürger selbst in Gang gesetzt wird, erfolgt bei einem Strafprozess die Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft und der Sachverhalt ist von Amts wegen zu ermitteln.

Vor interessiertem Publikum im vollbesetzten Gerichtssaal 115 gelang in einer Show-Strafsache noch am späten Nachmittag der Tatnachweis eines Diebstahls von Schmuck im Wert von 32.000,00 EUR. Die Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 11 Monaten auf Bewährung verurteilt. Dabei wurde deutlich, dass nicht nur der Tatnachweis sicher geführt, sondern dann auch eine die Tat und die Täterpersönlichkeit angemessen würdigende Strafe festgesetzt werden muss.

Besonderer Dank gilt allen, die als Referenten und Schauspieler mitgewirkt haben, darunter nachmittags auch Staatsanwalt Oliver Dumstrey von der Staatsanwaltschaft Koblenz, Rechtsanwalt Ralf Busch aus Montabaur und Kriminalhauptkommissar Ralph Zöller von der Kriminalinspektion Montabaur.

Pressestelle des Amtsgerichts Montabaur 

- R. Tries - DirAG -

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