Herzlich Willkommen beim Amtsgericht Montabaur
Adresse und Kontakt
Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur
Postfach 1365, 56403 Montabaur
Anfahrtsunterstützung
Telefon: 02602/151-0
Telefax: 02602/151-151
E-Mail: agmon(at)ko.jm.rlp.de
Internet: www.justiz.rlp.de
Diese E-Mail-Adresse eröffnet keinen Zugang für formbedürftige Erklärungen in Rechtssachen. Beachten Sie hierzu die Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr auf dieser Homepage.
In Verwaltungssachen kann elektronisch über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz kommuniziert werden. Nutzen Sie hierzu folgenden Link:
Elektronischer Zugang zur Verwaltung
Beachten Sie, dass dieser Zugang nicht für gerichtliche Verfahren genutzt werden kann!
Sprechzeiten / Öffnungszeiten
Sprechzeiten der Geschäftsstellen und Sachbearbeiter:
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
und 13:30 Uhr – 15:30 Uhr
Freitag: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr
Sprechzeiten der Rechtantragsstelle:
Montag: 13:30 Uhr - 15:30 Uhr
Freitag : 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Öffnungszeiten der Gerichtskasse:
Montag bis Freitag: 09:00 Uhr - 12:00 Uhr
Ansonsten nach Vereinbarung und in Eilfällen.
Die Vereinbarung eines Termins wird empfohlen.
Der Zugang zu den öffentlichen Sitzungen ist während deren Dauer immer gewährt.
Behörden- und Geschäftsleitung
Funktion | Ansprechpartner |
---|---|
Behördenleiter Vertreter - Behördenleiter | Ralf Tries, Direktor des Amtsgerichts Helmut Groß, Richter am Amtsgericht - als ständiger Vertreter des Direktors- |
Medienreferent Vertreter | Ralf Tries, Direktor des Amtsgerichts Helmut Groß, Richter am Amtsgericht - als ständiger Vertreter des Direktors- |
Geschäftsleiterin | Ulrike Kasper-Perscheid, Justizamtsrätin |
Vertreter - Geschäftsleiterin | Mirjam Werner, Justizoberinspektorin |
Gut zu wissen ...
Nachfolgend finden Sie die für Sie notwendigen Informationen um mit uns in Kontakt zu treten. Tiefergreifende Informationen finden Sie jeweils in den Bereichen "Wir über uns" und "Service und Information".
Bei dem Amtsgericht Montabaur ist es möglich, in allen Verfahrensbereichen (Zivil- und Familiensachen, Strafsachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit) auf elektronischem Wege Anträge zu stellen, Rechtsmittel einzulegen und sonstige Prozesserklärungen abzugeben.
Die elektronischen Dokumente können unter Nutzung des Elektronischen Gerichts- und Verwaltungspostfachs (EGVP) übermittelt werden.
Eine Einreichung mittels einfacher E-Mail ist regelmäßig nicht zulässig.
Bitte beachten Sie, dass eine in den Verfahren vor dem Amtsgericht vorgeschriebene anwaltliche Vertretung auch bei der elektronischen Kommunikation weiterhin notwendig ist.
Für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht wird grundsätzlich eine qualifizierte elektronische Signatur benötigt, mit der die Unterschrift in der Papierwelt ersetzt wird. Die qualifizierte elektronische Signatur kann über Zertifizierungsdiensteanbieter bezogen werden. Eine Übersicht mit akkreditierten Anbietern und weitere Informationen finden Sie beim Verzeichnisdienst der Bundesnetzagentur.
Alternativ dazu ist es möglich, für die elektronische Kommunikation mit dem Gericht einen besonders sicheren Übertragungsweg zu wählen; in diesem Fall müssen die zu Gericht gereichten Erklärungen lediglich einfach elektronisch signiert werden.
Für die Anwaltschaft wird seit der Einführung des besonderen elektronischen Anwaltspostfachs die rechtssichere Kommunikation mit den Gerichten in besonderer Weise unterstützt.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte der Internetseite der Bundesrechtsanwaltskammer.
Weitere Informationen zum elektronischen Rechtsverkehr in Rheinland-Pfalz (Einreichungsverfahren, technische Voraussetzungen, Bearbeitungshinweise usw.) finden Sie unter http://www.ejustice.rlp.de
Umsetzung der sicher verschlüsselten elektronischen Zugänge zu den behördlichen Verwaltungen in Rheinland-Pfalz
Ein sicher verschlüsselter elektronischer Zugang zur Verwaltung gemäß § 3 Abs. 2 EGovGRP ist über das Nutzerkonto Rheinland-Pfalz eingerichtet. Um das Nutzerkonto der Verwaltung adressieren zu können, wird auf Absenderseite ebenfalls ein Nutzerkonto benötigt. Hierzu ist eine Registrierung unter https://nutzerkonto.service.rlp.de erforderlich. Dort sind auch weitere Informationen zum Registrierungs- und Versendeprozess zu finden.
Den barrierefreien Zugang erreichen Sie über den Parkplatz der Bediensteten des Amtsgerichts (Zufahrt über die Kaiserstraße) an der Gebäuderückseite. Von dort kann der Aufzug genutzt werden. Im Bedarfsfalle helfen die Wachtmeister gerne weiter, die über eine Sprechanlage sowohl vom Haupteingang als auch vom Hofeingang erreicht werden können. Eine behindertengerechte Toilette befindet sich im Erdgeschoss.
Im Eingangsbereich des Amtsgerichts Montabaur werden regelmäßig Zugangskontrollen durchgeführt. Die Durchsuchung erfolgt mittels eines Metalldetektorbogens und im Bedarfsfall durch eine Metallsonde sowie durch Sichtkontrolle von Taschen und anderen Behältnissen. Alle Besucher des Gerichts werden - ähnlich wie an Flughäfen - einer Kontrolle auf Waffen und sonstige gefährliche Gegenstände unterzogen. Sollte es beim Zutritt zum Amtsgericht daher einmal zu Verzögerungen kommen, bitten wir um Ihr Verständnis. Bitte bedenken Sie, dass die Kontrollmaßnahmen der persönlichen Sicherheit Aller dienen.
Für Fernreisende ist das Amtsgericht Montabaur über die Bundesautobahn A3 aus den Richtungen Frankfurt und Köln schnell erreichbar. Es liegt zentral an der Hauptdurchgangsstraße, der Bahnhofsstraße. Auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln kann es gut erreicht werden, die in unmittelbarer Nähe (an der Post) anhalten. Für Fernreisende ist auch die neue ICE-Strecke Frankfurt-Köln nutzbar.
Parkmöglichkeiten (überwiegend gegen Gebühr oder auf 2 Stunden begrenzt) sind vorhanden.
Anfahrtsunterstützung
Der Schutz Ihrer persönlichen Daten ist uns ein besonderes Anliegen. Die Justiz in Rheinland-Pfalz verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten in gesetzlich geregelten Verfahren. Wir möchten, dass Sie wissen, wann wir welche Daten erheben und wie wir sie verwenden. Wir haben technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, die sicherstellen, dass die Vorschriften über den Datenschutz beachtet werden. Wir verarbeiten Ihre Daten daher ausschließlich auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen. Ihre personenbezogenen Daten werden nur verarbeitet, soweit dies zur Wahrnehmung der Aufgaben der Justiz oder der Justizverwaltung erforderlich ist oder Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben. Mit dieser Erklärung informieren wir Sie gemäß Artikel 13 und 14 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) über Datenverarbeitung sowie § 55 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und gemäß § 43 Landesdatenschutzgesetz (LDSG). Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise sie genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach der Art der Aufgabenerledigung durch die Justizverwaltung und Rechtsprechung.
Verantwortliche im Sinne der DSGVO:
Direktor des Amtsgerichts Ralf Tries
Vertreter: Richter am Amtsgericht -ständiger Vertreter des Direktors- Helmut Groß
Amtsgericht Montabaur, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur
Telefon 02602 151-0
Telefax 02602 151-151
E-Mail: agmon(at)ko.jm.rlp.de
Kontaktdaten der Datenschutzbeauftragten:
Richterin am Amtsgericht Daniela Malert
Amtsgericht Montabaur, Bahnhofstraße 47, 56410 Montabaur
Telefon 02602 151-0
Telefax 02602 151-151
E-Mail: agmon(at)ko.jm.rlp.de
Diese Person ist ausschließlich für datenschutzrechtliche Fragestellungen zuständig. Sie kann Ihnen keinerlei Auskunft zu Gerichtsverfahren geben und keine Rechtsberatung erteilen.
Verarbeitungszwecke und Rechtsgrundlage:
Die Datenverarbeitung ist zum Zweck der Wahrnehmung der Rechtsprechungsaufgaben der Gerichte bzw. der Verwaltungsaufgaben der Gerichte, die im öffentlichen Interesse liegen und in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgen, erforderlich (Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO, §§ 2 Abs. 2, 3, 26 Abs. 1 LDSG, §§ 49, 45 BDSG).
Rechtsgrundlagen für die Verarbeitung sind u.a.
- das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG);
- das Einführungsgesetz zum Gerichtsverfassungsgesetz (EGGVG);
- die Prozessordnungen (Zivilprozessordnung (ZPO), Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), Strafprozessordnung, Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO, Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG));
- besondere Verfahrensordnungen (Zwangsversteigerungsgesetz (ZVG), Insolvenzordnung (InsO), Grundbuchordnung (GBO), Personenstandsgesetz (PStG) einschließlich der Einführungsgesetze und Ausführungsbestimmungen zu diesen Regelungen;
- die Richter- und Beamtengesetze, das Rechtspflegergesetz sowie die Datenschutzgesetze.
Besondere Kategorien personenbezogener Daten (z.B. Gesundheitsdaten) werden, soweit erforderlich, auf der Grundlage von Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DSGVO, § 19 LDSG und der jeweiligen Verfahrensordnungen verarbeitet.
Zudem obliegen den Gerichten diverse rechtliche Verpflichtungen im Rahmen ihrer Verwaltungstätigkeit, zu denen personenbezogene und Daten verarbeitet werden. Auf der Grundlage des Art. 6 Absatz 1 Buchstaben b), c) und e) DSGVO und des Artikel 9 Abs. 2 Buchstabe f DSGVO sowie den entsprechenden Spezialvorschriften werden Daten erhoben und verarbeitet, z.B.:
- der Notare und Notarinnen, der ehrenamtlichen Richter und Richterinnen, der Schiedsleute sowie der Dolmetscherinnen und Dolmetscher, der Sachverständigen, jedoch nur insoweit als die Daten (Kontakt, Qualifikation, Vergütung etc.) für deren Auswahl, Verwaltung und Aufgabenerfüllung bei Gericht benötigt werden;
- von gemeinnützigen Einrichtungen, die sich um den Empfang von Geldauflagen in Ermittlungs- und Strafverfahren beworben haben, soweit die Daten für die Prüfung der Gemeinnützigkeit, zur Entscheidungsfindung und zur Anweisung der Zahlung erforderlich sind;
- unter Führungsaufsicht stehende Personen zur Erfüllung der Aufgaben der Führungsaufsichtsstelle, insbesondere zur Überwachung des Verhaltens der verurteilten Person und der Erfüllung der Weisungen im Einvernehmen mit dem Gericht und mit Unterstützung der Bewährungshelferinnen und Bewährungshelfer;
- soweit für die Aufgabenerfüllung der sozialen Dienste erforderlich, von verurteilten Straftäterinnen und Straftätern, die einer Bewährungshelferin oder einem Bewährungshelfer unterstellt sind oder von Beschuldigten bzw. Betroffenen, die Maßnahmen der Gerichtshilfe oder des Täter-Opfer-ausgleichs unterliegen;
- von ausländischen Staatsangehörigen, die vor einem deutschen Standesamt eine Ehe eingehen wollen, die hiermit in Zusammenhang stehenden Daten des ausländischen Staatsangehörigen und des beabsichtigten Ehepartners zur Erlangung eines Ehefähigkeitszeugnisses bzw. einer Befreiung von dessen Beibringungsverpflichtung sowie zur Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Ehesachen;
- von Antragstellerinnen und Antragstellern auf Gewährung einer Kapitalentschädigung bzw. einer Opferpension wegen rechtsstaatswidriger Strafverfolgungsmaßnahmen;
- von Antragstellerinnen und Antragstellern auf Gewährung von Schadensersatz wegen einer Amtspflichtverletzung;
- von Antragstellerinnen und Antragstellern auf Gewährung von Entschädigungen wegen überlanger Gerichtsverfahren;
- von Bieterinnen und Bietern im Rahmen öffentlicher Vergabeverfahren;
- von Beteiligten im Rahmen der Unfallfürsorge;
- von Beteiligten in Angelegenheiten des Rechtsdienstleistungsgesetzes;
- in Dienstaufsichtsbeschwerdeverfahren und sonstigen Eingaben
- nach § 20 LDSG von Beschäftigungsdaten der Richterinnen und Richter, Beamtinnen und Beamte, Tarifbeschäftigte sowie von Bewerberinnen und Bewerbern für die Ausbildung zu allen Einstiegsämtern sowie von Praktikantinnen und Praktikanten, soweit dies zur Begründung, Durchführung, Beendigung oder Abwicklung des Dienstverhältnisses oder zur Durchführung organisatorischer, personeller oder sozialer Maßnahmen erforderlich ist.
Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke erteilt haben, kann diese mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen werden.
Datenkategorien und Datenherkunft:
Personenbezogene Daten sind beispielsweise Angaben zu Ihrer Person, aber auch zu Sachverhalten, die mit Ihrer Person in Verbindung stehen.
Die Justiz hat umfassende Zuständigkeiten. Unsere Verfahren betreffen nahezu alle erdenklichen Lebenslagen. Aus diesem Grund sind wir auch befugt, besondere Kategorien personenbezogener Daten zu verarbeiten, soweit es für unsere Arbeit erforderlich ist. Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitungsvorgänge ergibt sich insbesondere aus Artikel 9 Absatz 2 Buchstabe f DSGVO.
Die Justiz kann Ihre personenbezogenen Daten nicht nur bei Ihnen als betroffener Person erheben, sondern auch bei anderen Stellen und Personen, zum Beispiel bei Verfahrensbeteiligten oder bei Zeugen, Sachverständigen oder durch Anforderung von Auskünften oder Akten bei anderen Behörden und Gerichten. Die Rechtsgrundlagen hierfür ergeben sich insbesondere aus der maßgeblichen Verfahrensordnung.
Empfänger von Daten:
Die Justiz legt Ihre personenbezogenen Daten ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie Dritten gegenüber nur auf der Grundlage gesetzlicher Vorschriften offen oder wenn eine ausdrückliche Einwilligung Ihrerseits vorliegt.
Innerhalb der Justiz erhalten nur diejenigen Personen Zugang zu Ihren personenbezogenen Daten, die mit der Durchführung des Verfahrens betraut sind, in dem Ihre Daten verfahrensrelevant sind. Dies sind zum Beispiel die Richterinnen und Richter, die in dem jeweiligen Verfahren eine Entscheidung zu treffen haben, sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Serviceeinheiten und Schreibkräfte. Hierbei sind sie von Amts wegen zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Für die Erledigung unserer Aufgaben benutzen wir IT-gestützte Fachverfahren, in die Ihre Daten eingegeben werden. Dabei arbeiten wir auf gesetzlicher und vertraglicher Grundlage auch mit anderen Stellen in der Bundesrepublik Deutschland zusammen, die personenbezogene Daten in unserem Auftrag verarbeiten. An diese werden Ihre personenbezogenen Daten, soweit erforderlich, übermittelt.
In Verfahren, in denen Kosten anfallen, können wir Ihren Namen und Ihre Adresse sowie die Verfahrensdaten an die Landesjustizkasse übermitteln, damit diese ihrer Aufgabe der Beitreibung von Justizkosten nachkommen kann.
Kategorien von Empfängern
Wir übermitteln personenbezogene Daten im Rahmen der jeweiligen gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall außerdem an
- Beteiligte des Verfahrens, in dem Ihre personenbezogenen Daten erhoben worden sind, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;
- nach der jeweiligen Verfahrensordnung in einem Verfahren hinzuzuziehende Personen, zum Beispiel Sachverständige oder Dolmetscher. Zeugen gegenüber werden Ihre personenbezogenen Daten offengelegt, soweit es für die Durchführung des Verfahrens erforderlich ist;
- andere Gerichte, soweit es für deren Aufgabenerfüllung erforderlich ist;
- Behörden zu unserer und zu deren gesetzlicher Aufgabenerfüllung, etwa an Ausländer- und Sicherheitsbehörden;
- andere Personen in Verfahren, welche die bei der Justiz geführten Register betreffen, wie beispielsweise das Handelsregister und das Grundbuch, nach den dafür geltenden Vorschriften, oder andere Personen, die nach der jeweiligen Verfahrensordnung akteneinsichts- oder auskunftsberechtigt sind.
Eine Datenübermittlung an ein Land außerhalb der Europäischen Union erfolgt nicht. Eine zulässige Veröffentlichung personenbezogener Daten im Internet ist keine Übermittlung dieser Daten an ein Drittland im Sinne von Art. 13 Abs. 1 f) DSGVO.
Dauer der Speicherung bzw. Kriterien für die Festlegung der Speicherungsdauer:
Gemäß § 1 des „Gesetzes zur Aufbewahrung und Speicherung von Akten der Gerichte und Staatsanwaltschaften nach Beendigung des Verfahrens“ (Justizaktenaufbewahrungsgesetz - JAktAG) dürfen Akten der Gerichte, die für das Verfahren nicht mehr erforderlich sind, nach Beendigung des Verfahrens nur so lange aufbewahrt oder gespeichert werden, wie schutzwürdige Interessen der Verfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentliche Interessen dies erfordern. Das Landesgesetz zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustG RP) vom 29. April 2008 enthält eine entsprechende Regelung für Akten der Justizverwaltung. Die Einzelheiten der Aufbewahrung richten sich nach der Landesverordnung zur Ausführung des Landesgesetzes zur Aufbewahrung von Schriftgut der Justiz (SchriftAufJustGAusfV) vom 13. August 2008.
Ihre Rechte
Ihnen stehen bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen folgende Rechte nach Artikel 13 bis 22 der Datenschutz-Grundverordnung bzw. §§ 43 bis 46 Landesdatenschutzgesetz zu:
- die Rechte auf Information;
- das Recht Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten zu verlangen, insbesondere können Sie Auskunft über die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der personenbezogenen Daten, die Kategorien von Empfängern, gegenüber denen ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer, das Bestehen eines Beschwerderechts, die Herkunft der Daten sowie über das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling verlangen;
- Berichtigung unrichtiger oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten personenbezogenen Daten;
- Löschung ihrer personenbezogenen Daten;
- Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten;
- Datenübertragbarkeit und
- Widerspruch.
Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich nach Artikel 77 der Datenschutz-Grundverordnung bei der Aufsichtsbehörde beschweren. In Rheinland-Pfalz ist dies:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Rheinland-Pfalz
Postfach 30 40
55020 Mainz.
Dieser ist allerdings nicht für die Aufsicht über die von Gerichten im Rahmen ihrer justiziellen Tätigkeit vorgenommenen Verarbeitungen zuständig.
Die Erklärung können Sie hier abrufen.
Nach dem am 1. Januar 2016 in Kraft getretenen Landestransparenzgesetz haben Sie Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen und Umweltinformationen, soweit diese Angelegenheiten die Justizverwaltung betreffen. Ein Anspruch auf Auskunft zu einzelnen Rechtsstreitigkeiten oder sonstigen Rechtsangelegenheiten besteht nicht.
- Immer wieder werden im Zusammenhang mit öffentlichen Bekanntmachungen von Handels- oder Vereinsregistereintragungen Angebote, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen verschickt, die nicht von den Justizbehörden stammen, aber den Anschein amtlicher Schreiben erwecken. Dritte unterbreiten mit diesen Schreiben oft lediglich ein Angebot zur Registrierung in privaten Datenbanken.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die durch die Eintragung im Handels- oder Vereinsregister entstandenen Gerichtsgebühren und die für die Veröffentlichung der aufgewendeten Auslagen ausschließlich durch die Landesjustizkasse Mainz eingezogen werden.
- Betrüger geben sich am Telefon als Gerichtsvollzieher aus und verlangen von ihren Opfern die unverzügliche Begleichung einer vermeintlichen Geldforderung. Um glaubhaft zu wirken, treten die Anrufer unter den Namen existierender, häufig für den Wohnort auch zuständiger Gerichtsvollzieher auf. Diese Betrugsmasche ist vergleichbar dem „Enkeltrick“ oder „falschen Polizisten“.
- Betrüger verschicken unter anderem per SMS Rückrufbitten angeblich vom Amtsgericht.
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